Liebe Testleiter*innen,
im Laufe des Testzeitfensters kommen erfahrungsgemäß bei vielen Personen die gleichen Fragen auf. Wir möchten Ihnen mit dieser Seite die häufigsten Fragen beantworten. Bitte schauen Sie zuerst hier, bevor Sie uns eine Mail schicken. So können wir uns besser um individuelle Anfragen kümmern.
Fragen zum aktuellen Durchführungsstatus und Corona-Bedingungen
Die Testungen für den IQB-Bildungstrend haben am 26. April begonnen und werden nach derzeitigem Stand weiter durchgeführt.
- Bei Änderungen werden wir Ihnen in Rücksprache mit der Senatverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF – Berlin) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS – Brandenburg) schnellstmöglich eine Information zukommen lassen, wie mit dem Bildungstrend verfahren wird.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Entscheidungen sehr schnell öffentlich verkündet werden, aber Abstimmungsprozesse mit den Ministerien zur konkreten Bedeutung für die Praxis etwas Zeit benötigen.
- Wenn einzelne Schulen zum Testtermin geschlossen sind, halten Sie bitte Rücksprache mit uns. Wir werden dann besprechen, ob ein anderer Termin vereinbart wird.
Alle Schulen in Berlin und Brandenburg befinden sich im Wechselunterricht. Es gibt 3 Wechselmodelle:
- Wechsel am selben Tag (z.B. Gruppe A: früher Vormittag, Gruppe B: später Vormittag),
- Wechsel an aufeinanderfolgenden Tagen (z.B. Gruppe A: Mo/Mi/Fr; Gruppe B: Di/Do),
- Wochenweiser Wechsel (Gruppe A: 1. Woche, Gruppe B: 2. Woche)
Aufgrund der verschiedenen Wechselmodelle gibt es gemäß der Wissenschatlichen Studienleitung am IQB 4 Testvarianten/Optionen zur Durchführung:
Testung im großen Raum (Variante 1)
„Zur Sicherung der Datenqualität und aus organisatorischen Gründen sollten die Testungen auch im Fall von Wechselunterricht möglichst mit der gesamten Klasse in einem ausreichend großen Raum unter Wahrung der Abstandsregeln durchgeführt werden. Hierfür hatte sich auch die Amtschefskommission „Qualitätssicherung in Schulen“ in ihrer 98. Sitzung am 28.01.2021 ausgesprochen.“ (Wissenschaftliche Leitung IQB)
Wenn kein ausreichend großer Raum für die Testung der gesamten Klasse zur Verfügung steht oder dieses Vorgehen nicht mit den gültigen Hygieneplänen vereinbar ist:
insgesamt 4 Testsitzungen durch eine Testleitung (Variante 2) oder als Paralleltestung mit Haupt-/Co-Testleitung (Variante 3)
Falls möglich, sollten dafür zusätzliche Testsitzungen geplant werden, um trotz der Klassenteilung für alle Schüler*innen der Klasse das geplante Erhebungsprogramm umzusetzen (2 Testtage pro Gruppe, d. h. 4 Testsitzungen insgesamt).
Im Idealfall vereinbaren Sie mit der Schule eine zweite Testung, die Sie selbst übernehmen können und geben uns per Mail oder telefonisch die Termindaten durch. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine weitere Testung zu übernehmen, die Schule allerdings für einen weiteren Termin offen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Wir versuchen eine andere Testleitung für eine Paralleltestung zu organisieren (aufgrund des erhöhten Testaufkommens und der begrenzten TL-Kapazitäten ist die Besetzung zusätzlicher Termine aktuell schwierig).
verkürzte Testung (hier wird nicht die Zeit der einzelnen Testsitzung gekürzt, sondern der Umfang der Aufgaben, die von der gesamten Klasse bearbeitet werden!) (Variante 4)
- Am vorgesehenen Testtag 1 ist Gruppe A anwesend, am vorgesehenen Testtag 2 Gruppe B: Durchführung eines auf einen Testtag verkürzten Erhebungsprogramms in beiden Gruppen (bevorzugte Option).
- An beiden vorgesehenen Testtagen ist dieselbe Gruppe in der Schule: Durchführung des regulären Testprogramms (2 Testtage) mit dieser Teilgruppe. Die zweite Gruppe kann ggf. später nachgetestet werden oder nimmt nicht am Bildungstrend teil (als letztere Option).
zu Variante a) Beide Gruppen bearbeiten also an jeweils einem Testtag sowohl Deutsch- als auch Mathematikaufgaben (pro Testheft die Testteile 1 und 2). Anschließend wird jeweils der Schülerfragebogen wie vorgesehen bearbeitet; die Denkaufgaben entfallen. Die Dauer der Testsitzung insgesamt entspricht der vorgesehenen Dauer für einen Testtag.
Durch die Umsetzung dieses angepassten Ablaufs wird sichergestellt, dass für alle Schüler*innen der Klasse sowohl Daten zum Fach Deutsch als auch zum Fach Mathematik vorliegen, obwohl beide Gruppen nur an jeweils einem Tag getestet werden. Die damit einhergehenden Einschränkungen durch die reduzierte Aufgabenmenge pro Fach sind insgesamt günstiger zu bewerten als eine deutliche Reduktion der Stichprobengröße pro Fach.
In Brandenburger Landkreisen, deren 7-Tage-Inzidenz laut RKI an 3 Tagen in Folge über 165 liegt, werden alle Schulen abhängig von der Inzidenz für mind. 14 Tage geschlossen.
Für Berlin wird eine ähnliche Regelung auf die gesamte Stadt bezogen.
Falls für diesen Zeitraum eine Testung vereinbart ist, entfällt die Sitzung.
- Bitte versuchen Sie die Schule – z.B. per Mail – zu kontaktieren und zu sagen, dass Sie wissen, dass die Schule geschlossen ist und die Testsitzung nicht stattfinden wird. Die Schüler*innen sollen nicht extra für den Bildungstrend in die Schule kommen.
- Wenn absehbar ist, dass die Schulen wieder öffnen, kann ein Ersatztermin vereinbart werden, falls die Schule dazu bereit ist und Sie Zeit haben. Bitte behalten Sie solange die Pakete bei sich.
- Wir werden Ihnen hier mitteilen, wenn Termine bekannt sind, zu denen die Schulen wieder öffnen dürfen.
Download: Vorlage für eine Benachrichtigung der Schulen (PDF)
Aktuell (Stand 21. Mai 2021) gelten folgende Informationen zu den Regionen: Schulen sind aktuell in ALLEN Regionen geöffnet.
- Berlin: Schulen geöffnet
- Barnim: Schulen geöffnet
- Brandenburg a.d. Havel: Schulen geöffnet
- Cottbus: Schulen (seit 10. Mai) geöffnet
- Dahme-Spree: Schulen geöffnet
- Elbe-Elster: Schulen (seit 17. Mai) geöffnet
- Frankfurt (Oder): Schulen (seit 10. Mai) geöffnet
- Havelland: Schulen geöffnet
- Märkisch-Oderland: Schulen geöffnet
- Oberhavel: Schulen geöffnet
- Oberspreewald-Lausitz: Schulen geöffnet
- Oder-Spree: Schulen (seit 03. Mai) geöffnet
- Ostprignitz-Ruppin: Schulen geöffnet
- Potsdam: Schulen geöffnet
- Potsdam-Mittelmark: Schulen geöffnet
- Prignitz: Schulen geöffnet
- Spree-Neiße: Schulen (seit 17. Mai) geöffnet
- Teltow-Fläming: Schulen geöffnet
- Uckermark: Schulen geöffnet
Zur Orientierung, ob Schulen geschlossen werden, können Sie für Brandenburg diese Seite nutzen: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
Der IQB-Bildungstrend kann als Monitoring-Instrument wichtige Steuerungs-Informationen für die Bildungspolitik und -verwaltung liefern. Neben den Kompetenzsständen der Schüler*innen werden z.B. durch die Fragebögen für Schüler*innen, Lehrkräfteund Eltern auch umfassende Angaben zu Lernbedingungen (von sozialen Bedingungen über Lernmotivation und Selbsteinschätzung der Schüler*innen hin zu schulischen Bedingungen und in diesem Jahr auch zum Wechselunterricht bzw. Lernen zu Hause) erfasst. Durch die Studienkonzeption sind außerdem Trendaussagen im Vergleich zu Schüler*innen, die 2011 und 2016 am Bildungstrend teilgenommen haben, möglich. So können durch den IQB-Bildungstrend bundesweit sehr genaue Aussagen gemacht werden, welchen Kompetenzstand die Schüler*innen unter verschiedenen Bedingungen haben (z.B. Welche Auswirkungen haben der Wechselunterricht bzw. Distanzlernen/“Home Schooling“? Welche Schülergruppen haben andere Kompetenzststände als aus den vorigen Bildungstrends zu erwarten: Wer hat besonders „verloren“? Wo ist überraschend wenig aufzuholen und welche Lernbedingungen haben ggf. dazu geführt?,…). In der aktuellen Situation ist es wichtig, Anhaltspunkte darauf zu gewinnen, inwieweit sich die pandemiebedingten Einschränkungen auf den Lernfortschritt der Schüler*innen ausgewirkt haben.
Durch die Erkenntnisse aus dem IQB-Bildungstrend sind u.a. Einschätzungen darüber möglich, welche Schülergruppen besondere Fördermaßnahmen erhalten sollten, welche Unterrichtsformen und Reaktionen auf den Wechsel von Unterricht in den Schulen und zu Hause besonders erfolgreich waren oder auf welchem Kompetenzniveau sich die Schüler*innen im Vergleich zu Schüler*innen aus den letzten Bildungstrends befinden. Insgesamt bietet die Erhebung die große Chance, die Diskussionen über Kompetenzrückstände und Förderbedarfe infolge der Pandemiesituation empirisch zu fundieren.
In Brandenburg sind für alle Personen, die eine Schule betreten möchten, Corona-Tests notwendig. Über die genaue Umsetzung entscheidet die Schulleitung per Hausrecht. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Schulkontakt ab, welche Regeln für die spezifische Schule gelten (z.B. ob für beide Tage ein neuer Test benötigt wird oder ob Sie ggf. einen Schnelltest der Schule nutzen können).
In Berlin sind die Corona-Tests aktuell für Sie als Testleitung nicht verpflichtend. Es gibt jedoch eine Verpflichtung für Lehrkräfte und Personen, die regelmäßig nahen Kontakt mit den Schüler*innen haben. Einige Schulleitungen verlangen daher einen negativen Corona-Test.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeiten der kostenlosen Bürgertests – hier sind oft Kapazitäten frei, sodass mind. 1 Test pro Woche möglich ist.
- https://brandenburg-testet.de
- https://test-to-go.berlin/
- auch Drogerieketten wie DM oder einzelne Einkaufsläden bauen grade die Möglichkeit zur Testung aus, wenn Sie dort eine Bescheinigung erhalten, können Sie diese nutzen.
Falls sich bei Ihnen in der Nähe keine Teststelle befindet oder Sie den kostenlosen Corona-Test nicht nutzen können, können Sie sich am Testtermin in der Schule testen lassen. Die Ministerien weisen die Schulen über die Schulämter darauf hin, dass entsprechend zusätzliche Schnell-Tests für Sie als Testleitung an die Schulen geliefert werden.
Für selbstgekaufte Corona-Tests können wir maximal die Kosten, für Ihre Einsätze zwischen dem 26. April und 07. Mai erstatten, wenn Sie uns den Origianlbeleg dazu einreichen. Für spätere Testsitzungen gilt der Hinweis auf die Corona-Testung an den Schulen.
Sonderfall: Falls Sie 2 Impfungen erhalten haben und seit der 2. Impfung mind. 14 Tage vergangen sind, können Sie in der Schule Ihren Impfpass vorzeigen.
Bitte beachten Sie, dass die folgende Auskunft keine offizielle Auskunft ist und im Einzelfall abweichen kann.
Gerne stellen wir Ihnen eine Tätigkeitsbescheinigung aus, die betont, dass Sie im Mai und Juni engen Kontakt mit Schüler*innen in Grundschulen haben. Mit diesem Dokument, dass Sie von uns per Mail erhalten, können Sie sich beim Hausarzt oder im Impfzentrum um einen zeitnahen Termin bemühen.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht berechtigt sind ein Art „offizielle“ Bescheinigung auszustellen, die Sie in eine bestimmte Priorisierungs-Gruppe einordnet, da wir nicht direkt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile bzw. das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sind und Sie nicht direkt als Lehrkraft an den Schulen angestellt sind. Ob Sie mit unserem Tätigkeitsnachweis bei Ihrem Hausarzt oder einem Impfzentrum zeitnah einen Termin erhalten, kann im Einzelfall variieren. Aber erste Testleiter*innen haben damit positive Erfahrungen gemacht.
Falls Sie so eine Bescheinigung haben möchten, teilen Sie uns gerne noch Ihr Geburtsdatum mit, da wir bei der Bewerbung nicht den konkreten Geburtstag erfasst haben.
Fragen zu den Testsitzungen
Für die Testungen, die in der Zeit vom 26. April bis 28. Mai stattfinden, sollten der Erstkontakte erfolgt sein. Für die Testungen zwischen dem 31. Mai bis 11. Juni im Idealfall auch.
Bitte bedenken Sie, dass am 13. Mai Himmelfahrt ist. In Berlin ist zusätzlich der 14. Mai schulfrei. Zudem ist in der Woche darauf Pfingsten; dann ist der Pfingstmontag (24. Mai) schulfrei!
Da die SKs aktuell durch den Wechselunterricht und die Pandemiebedingungen nicht zwingend jeden Tag an der Schule sind oder auch mal krank sein können, sollte der Erstkontakt immer mindestens 2, lieber 3 Wochen vor dem Testtermin hergestellt werden.
Bitte denken Sie an eine kurze Mail, wenn der Erstkontakt erfolgt ist. Auch hier reicht folgende Form:
- Betreff: siehe Projektübersicht, die Sie auf der Schulung von uns erhalten haben
- Inhalt: Kontakt mit SK aufgenommen, Termin bestätigt, ggf. Uhrzeit (Treffen, Testbeginn).
Natürlich können Sie uns Besonderheiten, Wissenswertes usw. auch in dieser Mail mitteilen oder ggf. Fragen stellen.
Falls eine Schule sich im Wechselunterricht befindet, aber keine 4 Termine realisieren kann oder Sie als Testleitung nicht die Möglichkeit haben zusätzliche Testtermine zu ermöglichen, kann die Testung so umgestaltet werden, dass pro Tag sowohl ein Teil der Deutsch-Aufgaben als auch ein Teil der Mathematik-Aufgaben getestet wird.
Die Durchführung bleibt bei 3 Stunden pro Testung, aber der Umfang der Aufgaben wird gekürzt.
Bitte lesen Sie sich die Hinweise durch und drucken Sie das jeweils benötigte Skript aus.
- Hinweise zum Ablauf der verkürzten Testung (pdf-Datei)
- Verkürztes Skript: Reihenfolge Mathe – Deutsch
- Verkürztes Skript: Reihenfolge Deutsch – Mathe
Für das Testsitzungsprotokoll gilt außerdem:
Bitte kreuzen Sie für Frage 1.5.1 auf jeden Fall sowohl Mathe als auch Deutsch an. Für die Frage 2.7 „Konnte ein Testteil in der gesamten Gruppe nicht durchgeführt werden?“ zählen die 2×2 Testteile (2 Mathe, 2 Deutsch) als Teil 1-4 und sind dadurch vollständig bearbeitet worden.
Falls die Schule im Schicht-Modell ist und die Kinder daher nur 3 Schulstunden (ca. 2,5 Zeitstunden) vor Ort sind, können Sie den 4. fachlichen Testteil (aus dem Deutsch- bzw. Matheheft) streichen und die zugehörige Pause vor dem Schülerfragebogen auf etwa 10 Minuten kürzen. Durch die kleinere Gruppengröße ergibt sich dann oft auch, dass die Bearbeitung des Schülerfragebogens etwas kürzer ist.
Falls Sie an einer Schule mit einer weiteren Testleitung zu einer Paralleltestung eingesetzt sind, bringt die Haupttestleitung die Testmaterialien mit zum Termin.
Bitte lesen Sie sich diese Hinweise durch und berücksichtigen Sie die Anpassungen:
Paralleltestungen kommen nur an Förderschulen vor, wo die SuS unterschiedlicher Klassen an einem Termin nicht zusammen in einem Raum getestet werden, sondern parallel in unterschiedlichen Räumen. Es gibt eine Haupt-Testleitung (von Projektkoordination bestimmt), die für den Schulkontakt und Absprachen mit der Projektkoordination zuständig ist. Die andere(n) Testleitung(en), die sogenannten Co-Testleitung(en), erfragen proaktiv bei der Haupt-Testleitung, welche Absprachen mit der Schule getroffen wurden.
Auf dem Einsatzplan ist vermerkt, ob Sie an einer Schule als Haupt- oder Co-Testleitung eingeplant sind und welche Testgruppe(n) Sie anleiten. Auch für diese Testgruppe(n) erhalten Sie ein reguläres Testpaket. In Ausnahmefällen werden bspw. drei Testgruppen von zwei Testleitungen getestet, hier erhält eine Testleitung 1 Testpaket und die andere 2 Testpakete. In diesem Fall müssen die Materialien entsprechend der Aufteilung der Schüler*innen auf die beiden Klassenräume vor Ort aufgeteilt werden. Die Erhebungssitzung folgt ansonsten dem regulären Ablauf.
Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Listen! Gern möchten wir versuchen, die verschiedenen Listen voneinander abzugrenzen, um mögliche Verwirrungen zu vermeiden oder aufzulösen:
- SAL: Liegt jedem Testpaket bei und wird nur von Ihnen bearbeitet, da Sie hier für alle erwarteten SuS den Anwesenheitsstatus usw. am jeweiligen Testtag dokumentieren. –> Die SKs/Schulen kennen diese Liste nicht.
- SDL: Bei dieser Liste handelt es sich um einen pdf-Ausdruck aus der OSE-Webanwendung.
In diese Datenbank müssen bundesweit alle SKs online verschiedene Merkmale zu allen Schüler*innen, die für die Teilnahme am Bildungstrend vorgesehen
sind, eintragen. Ein Teil dieser Angaben, wie z.B. SuS-ID, Regel/LSE-SuS, Klassenverlasser und Ausschlussgrund wird in Form einer Liste generiert, wenn die SK den entsprechenden Button „PDF-Ausdruck“ in OSE drückt. Die SKs haben hierfür sowohl eine Anleitung für die Webanwendung als auch eine Ausfüllanleitung für diese Registerkarte in der Webanwendung von uns per Post erhalten.- Achtung! In Berlin müssen die SuS-Namen handschriftlich in den PDF-Ausdruck eingetragen werden; in Brandenburg werden Sie online eingetragen und vor dem Druck quasi automatisch in die PDF-Liste übernommen, d.h. sie sind im Ausdruck enthalten.
- Erinnern Sie sich hier bitte an unseren Grundsatz „Zu keiner Zeit verlassen SuS-Namen die Schulen!“, d.h. die SDL dient Ihnen nur zur Überprüfung der Anwesenheit und zur Zuordnung der Testinstrumente. Sie wird nicht kopiert und verbleibt in der Schule bzw. beim SK.
- Sie benötigen diesen Ausdruck und die – vom SK in der gleichen Reihenfolge beschrifteten – Post-Its am Testmorgen, um den SuS die richtigen Instrumente zuzuordnen.
- Post-It-Klebezettel: Kleine, gelbe Post-It-Klebezettelchen wurden mit unserem letzten Schulanschreiben in die Schulen geschickt. Die Post-Its sollen von den SKs zu den Testsitzungen entsprechend der Reihenfolge vorbereitet werden, in der Sie die Schüler*innen auf der Schülerdemografieliste eintragen. Der Vorname (oder bei mehreren Kindern mit dem gleichen oder sehr ähnlichen Namen Vor- und Zuname) und die letzten beiden Ziffern der Schüler-ID reichen auf den Post-Its aus. Auch SuS, die von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, sind hier zu berücksichtigen. Die Farbe und Form der Post-its ist nicht relevant – es kann jede Art verwendet werden.
Vereinzelt kann es tatsächlich vorkommen, dass die Schule diese Liste nicht wie vorgesehen vorbereitet hat. Um genau das zu vermeiden, ist es wichtig, diesen Punkt gründlich und rechtzeitig im SK-Gespräch zu besprechen.
Wenn die SK bereits Angaben in der Webanwendung OSE gemacht hat, versuchen Sie bitte an einen PDF-Ausdruck zu kommen, damit die Kontextinformationen nicht verloren gehen. Die Login-Daten für OSE wurden postalisch an die Schulleitung gesendet und befindet sich nun in der Hand des SK. Sollten die Login-Daten nicht auffindbar sein, weil die SK krank ist, kann die Schulleitung beim technischen Support der IEA anrufen: 040 48500-688
Sollte die Liste trotzdem nicht vorliegen, scheint die pragmatischste Lösung, die Schüleranwesenheitsliste (SAL), die Sie in Papierform mit in die Schule bringen,
- 1x für Ihre*n SK zu kopieren
- ihm*ihr zu erklären, dass hier die gleiche SuS-„Strukturierung“ bzw. Reihenfolge aufgeführt ist wie in der OSE-Webanwendung
- LSE-SuS
- Regel-SuS
- Ersatz-SuS
- ihn*sie zu bitten, hierauf in beliebiger Reihenfolge – ABER passend zum Studientyp!, also LSE-, Regel-, Ersatz-SuS – die Namen der SuS und ggf. ein Kürzel für das Geschlecht einzutragen, damit Sie die Post-Its vorbereiten und die korrekte Instrumentenzuordnung vornehmen können.
Die Spalten, die eigentlich zur Status- und Teilnahme-Dokumentation vorgesehen sind, können auf dieser Kopie einfach überschrieben werden, da es sich hierbei ja nicht um Ihre Version der SAL handelt, die Sie wieder an das IEA zurückschicken, sondern vielmehr eine Übersicht für Ihre SK ist, die in jedem Fall in der Schule verbleibt! Wichtig ist, der*die SK muss exakt anhand dieser Reihenfolge zeitnah noch die Angaben in der OSE-Webanwendung machen. Bitte weisen Sie darauf hin – bei weiterführenden Fragen können Sie Ihre*n SK direkt an uns verweisen.
Wir haben uns, leicht abweichend von der Auskunft auf der Schulung, für folgendes Verfahren zur Vereinbarung der Nachtests entschieden:
- Es fehlt mind. 1 Schüler*in:
Bitte erkundigen Sie sich bei der Aufsichtslehrkraft oder der SK, ob die fehlenden Schüler*innen in den nächsten 7-10 Tagen voraussichtlich verfügbar wären. Wenn dies für mind. 1 Person der Fall ist, melden Sie sich bitte noch aus der Schule telefonisch bei uns. Wenn möglich fragen, Sie die SK bereits nach einem neuen Testtermin (dieser sollte möglichst in den nächsten 7-10 Tagen erfolgen). Wir sagen Ihnen dann, ob ein Nachtest notwendig ist. - Alle Schüler*innen sind anwesend oder die fehlenden Schüler*innen sind langfristig erkrankt oder sonst wie langfristig nicht anwesend:
Es wird keine Nachtestung stattfinden. Bitte geben Sie uns dennoch eine kurze Rückmeldung per Mail. Sie können die Testmaterialien direkt an das IEA zurücksenden.
Weitere Informationen zu den Nachtestungen:
Wir würden es begrüßen, wenn die Nachtestungen von einer bereits an der Schule bekannten Testleitung durchgeführt werden.
- Wer führt die Nachtestung durch?
- Wenn Sie also alleine an einer Schule testen, vereinbaren Sie gerne mit der Schule einen passenden Termin. Im Idealfall übernehmen Sie selbst den Termin. Sonst teilen Sie uns den Termin mit, damit wir eine andere Person finden können.
- Wenn in mehreren Testgruppen Schüler*innen gefehlt haben, soll möglichst eine gemeinsame Nachtestung der Schüler*innen stattfinden. Bitte einigen Sie sich dann mit Ihrer Haupt-/Co-Testleitung, wer diese Nachtestung übernehmen könnte.
- Eine Nachtestung wird genauso vergütet, wie eine reguläre Testsitzung – obwohl in der Regel deutlich weniger Schüler*innen anwesend sein werden. Sollte die Nachtestung ausfallen, weil die Schüler*innen noch nicht wieder gesund sind, erhalten Sie dennoch eine Aufwandsentschädigung.
- Im Falle einer Nachtestung bewahren Sie bitte die Testmaterialien auf. Wenn Sie nicht selbst die Nachtestung übernehmen, werden wir mit Ihnen absprechen, wie die Materialien an eine weitere Testleitung übergeben werden.
In Einzelfällen kann Sie die Schule um eine Verschiebung der Testtermine bitten, weil bspw. andere Termine bei der Terminvereinbarung vergessen wurden oder noch nicht bekannt waren. Hierfür sind zwei Punkte zu beachten:
- Testtermine können grundsätzlich nur nach hinten verschoben werden
- und sollten idealerweise vor dem 03. Juni liegen. Im Notfall kann noch in den Folgewochen (KW 23: 07. Juni – 11. Juni / KW 24: 14. Juni – 18. Juni) getestet werden. Danach sind wegen der Sommerferien keine Testungen mehr möglich!
Gern können Sie die Terminverschiebung mit der Schule abstimmen und uns dann einfach in der Kontaktaufnahme-Mail darüber informieren. Bitte beachten Sie über, dass dies nur im Einzelfall passieren sollte und nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schule.
Aufgrund der bundesweiten Vergleichbarkeit von Erhebungen bzw. Ergebnissen ist es ist leider an den Schulen in keiner Weise gestattet, von den vorgegebenen Testzeiten abzuweichen. Das gilt gleichermaßen für Testzeiten und Pausenzeiten. Wir haben das extra noch mal im IQB erfragt.
- Auch wenn dies an einzelnen Schulen zu Unmut führt, müssen wir bzw. Sie vor Ort zwingend auf die Einhaltung dieser Zeiten bestehen. Nur durch diese strenge Standardisierung kann eine Vergleichbarkeit der Erhebungssituation und damit der gewonnenen Daten erreicht werden.
Die Ablaufpläne, die Sie in Ihrem Testleitungsmanual auf Seite 7 einsehen können, haben die SKs ebenfalls vor mehreren Wochen von uns erhalten; auch mit dem Hinweis, dass davon aus Gründen der Standardisierung/Vergleichbarkeit nicht abgewichen werden kann. Bei Fragen u.Ä. der SKs können Sie diese gern an uns verweisen.
Sollte es doch zu Abweichungen kommen (sowohl bei Verzögerungen um wenige Minuten als auch größere Unterbrechungen bei z.B. Feueralarm) notieren Sie dies später im Testsitzungsprotokoll.
Sollten Sie zur Prüfung der CDs Zuhause oder für Testungen einen CD-Player benötigen, können Sie sich diesen von uns ausleihen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir eine Übergabe organisieren können. Bitte denken Sie daran, dass die CD-Inhalte keinesfalls kopiert/auf einen MP3-Player/Stick o.Ä. gespielt werden dürfen.
In Berlin und Brandenburg enthält das Elternanschreiben an Schulen in privater Trägerschaft (privat) eienn Abschnitt zur Einweilligung. Diese Elterngenehmigung muss Ihnen am Testmorgen vom SK ausgehändigt werden.
Es handelt sich um eine Teilnahmegenehmigung, da Eltern in diesem Fall grundsätzlich entscheiden, ob ihr Kind an der kompletten Testsitzung teilnimmt oder nicht. Liegt die Genehmigung nicht vor, darf das Kind nicht am Test teilnehmen.
Die Elterngenehmigungen verbleiben immer in der Schule. Bis Herbst 2021 sind sie zusammen mit dem Ausdruck SDL vom SK aufzubewahren.
Auf der Anlage 1 können Sie sehen, ob Sie alleine an einer Schule testen oder ob es noch weitere Testleitungen gibt. Dies kann vor allem bei Förderschulen mit mehreren Testgruppen oder bei Schulen, die sich aktuell im Wechselunterricht befinden vorkommen.
- Wenn Sie alleine an einer Schule eingesetzt sind, ist das Kommentarfeld bei der Schule leer und die Felder bei „Name 2. TL“ enthalten ein „-„. Sie sind dann als einzige Testleitung auch die „Haupt-Testleitung“.
- Auf der Anlage 1 ist durch den Zusatz „Paralleltestung“ vermerkt, wenn an einer Schule mehrere Testleitungen eingesetzt werden.
- Bitte sprechen Sie mit der Schule ab, ob die Testung tatsächlich „parallel“ (2 TL zur selben Zeit in 2 Räumen) stattfindet oder wegen des Wechselmodells vielleicht eine andere Art der Testung (z.B. nacheinander, zusätzlicher Termin o.ä.) erfolgen soll.
- Die Person, die die Pakete mit den Testmaterialien erhält, ist die „Haupt-Testleitung“. Außerdem soll sie sich dafür verantwortlich fühlen, mit der Co-Testleitung abzusprechen, wer Kontakt mit der Schule aufnimmt. An Förderschulen können ggf. mehre Klassen getestet werden, dann erhalten beide Testleitungen Pakete (je 2 pro Klasse).
- Wenn auf Ihrer Anlage 1 zusätzlich steht, dass Sie als Co-Testleitung eingetragen sind, sprechen Sie bitte mit der Haupttestleitung wann bzw. wie Sie die Testmaterialien für die Lerngruppe erhalten, die Sie testen sollen (z.B. Übergabe direkt vor Ort oder bei Testungen mit zeitlichem Abstand Übergabe/Abholung). Außerdem könnten Sie sich um den Schulkontakt kümmern, da die Haupttestleitung ja bereits die Verantwortung für die Pakete und Testmaterialien übernimmt.
Die Kontaktdaten der anderen Testleitung finden Sie ebenfalls auf der Anlage 1. Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Kontaktdaten erhalten haben oder die Kontaktdaten nicht stimmen. Und bitte handeln Sie kollegial, wenn Sie zu Zweit oder zu Dritt in eine Schule gehen. Die Haupt-TL bekommt zwar im Regelfall die Testpakete, Sie alle sind aber gleichermaßen für die Materialien und die Testungen in der Schule verantwortlich.
- Die Fragebögen für die Schüler*innen (SFB) bringen Sie mit den Testmaterialien an die Schule. Nach der Bearbeitung am 1. Testtermin (bei Abwesenheit ggf. am 2. Testtermin) packen Sie alle SFB in das Testpaket vom 1. Testtag und senden es an die IEA Hamburg.
- Falls noch ein Nachtest erfolgt, natürlich erst nach dem Nachtest.
- Die Elternfragebögen (EFB) bringen Sie am ersten Testtermin mit an die Schule und verteilen sie an die Schüler*innen. Zurückgeschickt werden die Elternfragbögen spätestens zu den Sommerferien gesammelt vom SK. Die Schulen haben dazu eine Paketmarke und einen Umschlag für den Versand an die IEA Hamburg erhalten.
- Sollten Sie am 2. Testtag (TT) bereits ausgefüllte Fragebögen von Eltern, Lehrkräften und/oder der Schulleitung erhalten, geben Sie diese auf jeden Fall an den*die SK. Die EFB gehören nicht ins Testpaket!
- Die Lehrkräfte und Schulleitungen füllen Ihre Fragebögen (LFB/SLFB) in der Regel online aus. Die SKs haben dazu Briefumschläge mit Login-Daten erhalten. Sie haben mit diesen Fragebögen nichts zu tun.
Hierbei ist an zwei Dinge zu erinnern:
- Die Bearbeitung der Elternfragebögen ist freiwillig; Lehrkräfte und Schulleitung sind dagegen zur Bearbeitung verpflichtet, diese wird durch das ISQ und die IEA Hamburg kontrolliert und ggf. nachgefasst.
- Wir empfehlen den Schulen immer, Eltern und Kollegen nach ein bis zwei Wochen noch mal an die Bearbeitung zu erinnern. Gern können die SKs dies dann wieder ein bis zwei Wochen später erneut tun. Das können die SKs nach eigenem Ermessen handhaben.
Wir möchten Sie noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass Sie die Testmaterialien schützenswerte Informationen enthalten und Sie sowohl in der Vertraulichkeitsvereinbarung wie auch im Werkvertrag bestätigt haben, dass Sie diese vertraulich aufbewahren.
Das bedeutet auch, dass Sie die Hefte innerhalb der Schule nicht außerhalb Ihrer Aufsicht lassen. Wenn Sie den Raum verlassen wollen, müssen die Hefte eingeschlossen werden, nachdem alle anderen Personen den Raum verlassen haben.
- Dies gilt auch für Zeiten, in denen die SuS die Testhefte bearbeiten. Die Aufsicht über die Hefte der anwesenden Aufsichtsperson zu überlassen ist nicht ausreichend; auch dann nicht, wenn diese die Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben. Bitte nutzen Sie die Testpausen um ebenfalls Pause zu machen.
- Falls am Testtag Fragen oder Probleme auftreten, für die eine Kontaktaufnahme mit uns notwendig ist, lösen Sie bitte vor bzw. nach der Testsitzung oder in den vorgesehenen Pausen.
Mit Fragen der SKs zu der OSE-Datenbank müssen Sie sich nicht lange aufhalten.
Bitte verweisen Sie die SKs bei organisatorischen Fragen direkt an uns oder sagen Sie uns per E-Mail oder Telefon kurz Bescheid, so dass wir mit den SKs Kontakt aufnehmen kann.
Dennoch kurz zur Information: Die Schulen sollen möglichst bis zum 1. Testtermin die Registerkarte Schülerdemografieliste (SDL) ausfüllen. Mit dem Ausdruck dieser Liste bereiten die SKs die Post-It-Zettel vor. Außerdem benötigen Sie die Liste am Testmorgen.
Falls eine Schule es nicht schafft, die gesamte Registerkarte bis zum Testtermin auszufüllen, soll sich der*die SK bei uns melden – wir finden dann gemeinsam einen anderen Termin oder Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Bildungstrend in der Primarstufe sollte eigentlich im Schuljahr 2019/20 durchgeführt werden. Pandemiebedingt wurde er jedoch kurzfristig abgesagt und auf das Jahr 2021 verschoben.
Die Absage erfolgte erst nachdem viele Materialien schon gedruckt wurden. Aus Kosten- und Umweltgründen hat das IQB entscheiden, die Materialien soweit möglich wieder zu verwenden. Dokumente mit der Jahreszahl 2020 statt 2021 sind also weiterhin gültig.
Um einen Überblick über die verschiedenen Prozesschritte zu behalten, Sie ggf. unterstützen zu können und bei einem kurzfritigen Ausfall besser reagieren zu können, hatten wir Ihnen die „Projektübersicht für Testleitungen“ gegeben, wo Sie für Ihre Schulen abhaken können, welche Schritte bereits erfolgt sind.
Auf der Projektübersicht werden Sie gebeten uns zu folgenden Schritten eine Mail zu schicken:
- Kontaktaufnahme mit der Schule erfolgt
- Paket empfangen
- pro Testtag: Testtung stattgefunden
Für die Statusmails können Sie gerne diese Vorlagen nutzen: Textvorschläge (Word)
Bitte nutzen Sie in jedem Fall den angegebenen Betreff und schreiben Sie immer die Testgruppen-ID mit in das Betrefffeld. So können wir Ihre Anfragen schneller zuordnen und sehen, ob noch Rückfragen bestehen.
Offenbar ist nicht allen SKs gleichermaßen geläufig, was ein LSE-Heft ist und wann ein*e Schüler*in laut Definition dieser Studie diese angepassten Hefte erhält. Deshalb für Sie noch mal die Information, die mehrfach an alle Schulen übermittelt wurde:
„In dieser Studie besteht ein dokumentierter sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder soziale und emotionale Entwicklung (LSE), wenn der sonderpädagogische Förderbedarf in einem Feststellungsverfahren dokumentiert wurde bzw. wenn der Schüler infolge einer schulinternen Entscheidung zieldifferent/mit angepasstem Anforderungsniveau unterrichtet wird.“
- D.h., der Förderbedarf muss nicht zwingend in einem amtlichen Feststellungsverfahren diagnostiziert worden sein, muss aber in der Schule dokumentiert worden sein bzw. werden.
Zur Erinnerung: Bei SuS, die ausschließlich eine Teilleistungsschwäche (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche/Legasthenie oder Dyskalkulie) haben oder hochbegabt sind, liegt im Sinne der Studie kein sonderpädagogischer Förderbedarf vor. Diese dürfen nicht von der Testteilnahme ausgeschlossen werden!
Überhaupt sollten Ausschlüsse nur in sehr, sehr wenigen Fällen vorkommen und auf Basis der Ausschlussgründe beschlossen werden, die Sie in Ihrem TL-Manual auf Seite 26 einsehen können. Diese Übersicht ist auch den SKs bekannt.
Fragen zum organisatorischen Ablauf und zum Vertrag
Natürlich gibt es Fälle (Krankheit, persönlicher Schicksalsschlag, o.ä.) bei denen selbst eine kurzfristige Absage nachvollziehbar ist. Auch in anderen Fällen finden wir sicherlich eine Lösung. Bitte bemühen Sie sich aber uns so frühzeitig wie möglich in Kenntnis zu setzen. Und seien Sie sich bewusst, dass Sie mit uns einen Vertrag eingegangen sind und die Durchführung der Testsitzungen zugesagt haben.
Sie sind also in jedem Fall noch dafür zuständig, die Testmaterialien an uns bzw. eine neue Testleitung zu übergeben und auch die Absprachen, die Sie mit der Schule getroffen haben zu übermitteln.
Schicken Sie uns daher bitte eine Mail mit folgenden Angaben an bista@isq.berlin:
- Welche Absprachen haben Sie mit der Schule getroffen (Uhrzeit, Testvariante, Kontaktperson etc.)?
- Haben Sie die Pakete geprüft? Falls nein, könnten Sie dies kurzfristig noch übernehmen?
- Wann könnte jemand das Paket bei Ihnen abholen? Oder können Sie das Paket zum ISQ bringen? Bitte nennen Sie 2 Zeitfenster (z.B. heute 16 bis 20 Uhr, morgen ca. 10-18 Uhr)
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie die Testpakete nicht in der Reihenfolge Ihrer Einsätze erhalten. Die Schulen konnten anfangs verschiedene Wunschtermine angeben und die Pakete werden bundesweit einheitlich nach dem frühesten dieser Termine gedruckt, gepackt und verschickt – diese Termine sind nicht zwingend die nun final geplanten Testtermine. Die Termine, die Sie von uns erhalten sind verbindlich für die Testungen.
Bitte denken Sie daran, den Erhalt der Testpakete kurz zu bestätigen.
Falls es bei der Bestätigung im Druckportal zu Problemen kommt, melden Sie sich bitte bei der IEA Hamburg, die bundesweit den Druck organisiert:
Telefon 040 48500 606
Zusatzinformation: Leider gab es bei der Druckerei Anfang April einen Serverbrand, der dazu geführt hat, dass das Druckportal neu aufgesetzt werden musste. Dies kann an einigen Stellen zu technischen Fehlern führen. Bitte teilen Sie diese ebenfalls der IEA Hamburg mit, damit für alle Testleitungen eine gute Lösung gefunden werden kann.
Sollten Sie zur Prüfung der CDs Zuhause oder für Testungen einen CD-Player benötigen, können Sie sich diesen von uns ausleihen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir eine Übergabe organisieren können. Bitte denken Sie daran, dass die CD-Inhalte keinesfalls kopiert/auf einen MP3-Player/Stick o.Ä. gespielt werden dürfen.
Wir möchten Sie noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass Sie die Testmaterialien schützenswerte Informationen enthalten und Sie sowohl in der Vertraulichkeitsvereinbarung wie auch im Werkvertrag bestätigt haben, dass Sie diese vertraulich aufbewahren.
Das bedeutet auch, dass Sie die Hefte innerhalb der Schule nicht außerhalb Ihrer Aufsicht lassen. Wenn Sie den Raum verlassen wollen, müssen die Hefte eingeschlossen werden, nachdem alle anderen Personen den Raum verlassen haben.
- Dies gilt auch für Zeiten, in denen die SuS die Testhefte bearbeiten. Die Aufsicht über die Hefte der anwesenden Aufsichtsperson zu überlassen ist nicht ausreichend; auch dann nicht, wenn diese die Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben. Bitte nutzen Sie die Testpausen um ebenfalls Pause zu machen.
- Falls am Testtag Fragen oder Probleme auftreten, für die eine Kontaktaufnahme mit uns notwendig ist, lösen Sie bitte vor bzw. nach der Testsitzung oder in den vorgesehenen Pausen.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen eine stimmige Version der Anlage 1 zu übersenden, die alle bestätigten Termine enthält. Am 12. April haben die meisten Testleitungen, bei denen es nach den Schulungen noch Änderungen gab, noch einmal einen aktuellen Stand erhalten.
Leider sind noch immer nicht alle Termine vergeben, weil einige Schulen aufgrund des Wechselunterrichts zusätzliche Termine wünschen und vereinzelt Termine durch Testleitungen abgesagt wurden.
Wenn wir also noch in Absprache zu weiteren Terminen mit Ihnen sind, erhalten Sie Anfang der KW 15 eine aktuelle Version von uns bzw. sobald Sie die Termine bestätigt haben.
Um einen Überblick über die verschiedenen Prozesschritte zu behalten, Sie ggf. unterstützen zu können und bei einem kurzfritigen Ausfall besser reagieren zu können, hatten wir Ihnen die „Projektübersicht für Testleitungen“ gegeben, wo Sie für Ihre Schulen abhaken können, welche Schritte bereits erfolgt sind.
Auf der Projektübersicht werden Sie gebeten uns zu folgenden Schritten eine Mail zu schicken:
- Kontaktaufnahme mit der Schule erfolgt
- Paket empfangen
- pro Testtag: Testtung stattgefunden
Gerne stellen wir Ihnen Textbeispiele (Word) zur Verfügung, die Sie für die Mails verwenden können.
Bitte nutzen Sie in jedem Fall den angegebenen Betreff und schreiben Sie immer die Testgruppen-ID mit in das Betrefffeld. So können wir Ihre Anfragen schneller zuordnen und sehen, ob noch Rückfragen bestehen.
Im Testzeitfenster ist es nicht ungewöhnlich, dass kurzfristig besondere Situationen entstehen, die nicht planbar waren (Pakete müssen sehr schnell an eine andere Person weitergegeben werden, fehlende Materialien sollen gedruckt werden, o.ä.) – in solchen Fällen werden wir mit Ihnen eine Lösung absprechen. Falls dabei zusätzliche (Material-)Kosten für Sie entstehen, besprechen wir ebenfalls in welchem Umfang wir diese Erstatten können.
Bitte heben Sie in solch einem Fall die Original-Rechnung/Belege auf, damit Sie diese mit Ihrer Abrechnung einreichen können.
Da die Tätigkeit in der Regel auf Werkvertragsbasis erfolgt, müssen Sie nach Abschluss der Tätigkeit eine Rechnung stellen. Sie können dazu gerne eine dieser Rechnungsvorlagen nutzen:
Rechnungsvorlage (inkl. Schulung)
Rechnungsvorlage für Folgerechnungen (ohne Schulung) (Gerne können Sie die Rechnung auf mehrere Überweisungen aufteilen. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Details absprechen können. Falls Ihnen die ausgedruckte Variante mehrfach vorliegt, könenn Sie den Punkt Schulung einfach streichen und aus der Gesamtsummer herausrechnen)
- Falls Sie an einer Schule mehrere Termine / Nachtests durchgeführt haben, führen Sie bitte das entsprechende Datum auf. Bei 2 Testungen pro Tag können Sie entweder eine zusätzliche Zeile ausfüllen oder durch eine Notiz (z.B. „2x“) kenntlich machen, dass Sie 2 Testistzungen durchgeführt haben.
- Fahrtkosten können Sie gemäß Werkvertrag mit 0,20€ pro km (beide Strecken sind erstattungsfähig) oder dem günstigsten ÖPNV-Ticket abrechnen. Bitte fügen Sie Ihrer Rechnung dann folgende Dokumente bei:
- die Bahn-Tickets im Original oder
- eine Wegbeschreibung mit km-Angabe (z.B. von Open Street Map)
- Sonstige Kosten (z.B. Auslage von Paketmarken) können Sie ebenfalls auf der Rechnung aufführen. Bitte senden Sie uns dann ebenfalls den Originalbeleg.
- Bitte tragen Sie hier NICHT die zusätzlich abgesprochene Aufwandsentschädigung ein. Dazu erhalten Sie von uns zum Ende Ihrer Tätigkeit eine gesonderte Vereinbarung.
- Falls Sie – z.B. wegen eines Krankheitsfalls – nur die Schulung abrechnen möchten, benutzen Sie gerne trotzdem die Rechnungsvorlage und streichen alle anderen posten.
Wenn Sie keinen Originalbeleg beifügen müssen, können Sie uns die Rechnung auch digital (Scan, Fax, Foto inkl. Wegbeschreibung für Fahrtkosten) zukommen lassen. Ansonsten schicken Sie uns die Rechnung mit den Originalbelegen bitte postalisch an
Institit für Schulqualität
Projekt „Bildungstrend“
Schwendener Str. 31
14195 Berlin
Bitte bedenken Sie, dass wir im Regelfall etwa 4-6 Wochen für die Überweisung benötigen. Vor allem die erste Überweisung kann etwas länger dauern, da die Verwaltung einige Einrichtungsschritte vornehmen muss. Auch unleserliche Angaben, vor allem zu Kontodaten, oder fehlende Belege führen zu Verzögerungen, weil wir Sie dann nochmal kontaktieren und Rücksprache halten müssen.
Für einige Testsitzungen haben wir zusätzliche Aufwandsentschädigungen angeboten. Diese werden nicht über die reguläre Rechnung vergütet, sondern Sie erhalten zum Abschluss Ihrer Tätigkeit von uns eine gesonderte Vereinbarung.
Für diese Aufwandsentschädigungen nutzen Sie bitte folgendes Formular:
BT-2021_Aufwandsentschädigung_Vorlage
Für pandemiebedingt ausgefallene Testungen erhalte Sie, wie im Werkvertrag vereinbart, eine Aufwandsentschädigung. Auch hierfür erhalten Sie eine zusätzliche Vereinbarung.
Wir möchten nochmal betonen, dass wir um die erhöhten Aufwendungen wissen, die Sie an vielen Schulen hatten, und werden daher proaktiv auf Sie zukommen, wenn wir Ihnen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung anbieten können.