Liebe Testleiter*innen,
im Laufe des Testzeitfensters kommen erfahrungsgemäß bei vielen Personen die gleichen Fragen auf. Wir möchten Ihnen mit dieser Seite die häufigsten Fragen beantworten. Bitte schauen Sie zuerst hier, bevor Sie uns eine Mail schicken. So können wir uns besser um individuelle Anfragen kümmern.
Bitte beachten Sie folgende Aktualisierungen (Stand 18.05.2022):
– Nachtests: Wann finden sie statt? Wer führt Sie durch? Wie werden Sie vergütet?
Letzte Aktualisierungen (Stand 29.04.2022):
– Was mache ich wenn am Erhebungsmorgen keine Namensliste vorliegt?
– Fehlender CD-Spieler bzw. Was ist zu tun, wenn die CD nicht funktioniert?
– Ich kann kurzfristig eine Testung nicht durchführen. Was nun?
– Überprüfen der ID auf den Briefumschlägen für Schulleitung und Lehrkräfte
– Aktualisierung der Rechnungsmuster (Felder für Steuernummer und Rechnungsnummer ergänzt)
Fragen zum aktuellen Durchführungsstatus und Corona-Bedingungen
Aktuell werden die Corona-bedingten Maßnahmen an den Berliner und Brandenburger Schulen zurückgenommen. Voraussichtlich werden die Testungen daher an den Schulen regulär ablaufen.
Für externe Personen gilt die 3G-Regel. Im Einzelfall kann die Schulleitung per Hausrecht andere Regeln festlegen – bitte bleiben Sie daher im Kontakt mit Ihrer Schule.
Wir möchten Sie darüber hinaus bestärken, soweit möglich regelmäßig Schnelltests durchzuführen und wo möglich Maske zu tregen. An Schulen können leider nicht alle Personen geimpft sein, gleichzeitig sind hier viele Menschen aus vielen verschiedenen Haushalten im engen Kontakt. Sie können daher unter Sonstige Kosten 5€ pro 5 Schulen für Hygienemittel wie Masken und Schnelltests abrechnen.
Der IQB-Bildungstrend kann als Monitoring-Instrument wichtige Steuerungs-Informationen für die Bildungspolitik und -verwaltung liefern. Neben den Kompetenzsständen der Schüler*innen werden z.B. durch die Fragebögen für Schüler*innen, Lehrkräfteund Eltern auch umfassende Angaben zu Lernbedingungen (von sozialen Bedingungen über Lernmotivation und Selbsteinschätzung der Schüler*innen hin zu schulischen Bedingungen und in diesem Jahr auch zum Wechselunterricht bzw. Lernen zu Hause) erfasst. Durch die Studienkonzeption sind außerdem Trendaussagen im Vergleich zu Schüler*innen, die 2012 und 2018 am Bildungstrend teilgenommen haben, möglich. So können durch den IQB-Bildungstrend bundesweit sehr genaue Aussagen gemacht werden, welchen Kompetenzstand die Schüler*innen unter verschiedenen Bedingungen haben (z.B. Welche Auswirkungen haben der Wechselunterricht bzw. Distanzlernen/“Home Schooling“? Welche Schülergruppen haben andere Kompetenzststände als aus den vorigen Bildungstrends zu erwarten: Wer hat besonders „verloren“? Wo ist überraschend wenig aufzuholen und welche Lernbedingungen haben ggf. dazu geführt?,…). In der aktuellen Situation ist es wichtig, Anhaltspunkte darauf zu gewinnen, inwieweit sich die pandemiebedingten Einschränkungen auf den Lernfortschritt der Schüler*innen ausgewirkt haben.
Durch die Erkenntnisse aus dem IQB-Bildungstrend sind u.a. Einschätzungen darüber möglich, welche Schülergruppen besondere Fördermaßnahmen erhalten sollten, welche Unterrichtsformen und Reaktionen auf den Wechsel von Unterricht in den Schulen und zu Hause besonders erfolgreich waren oder auf welchem Kompetenzniveau sich die Schüler*innen im Vergleich zu Schüler*innen aus den letzten Bildungstrends befinden. Insgesamt bietet die Erhebung die große Chance, die Diskussionen über Kompetenzrückstände und Förderbedarfe infolge der Pandemiesituation empirisch zu fundieren.
Fragen zu den Erhebungssitzungen
Für die Testungen, die im Mai stattfinden, sollten der Erstkontakte erfolgt sein. Bitte denken Sie daran, dass die Osterferien zwischen dem 11. und 22. April sind und die Schulen weniger gut zu erreichen sind.
Bitte denken Sie an eine kurze Mail, wenn der Erstkontakt erfolgt ist. Hier reicht folgende Form:
- Betreff: siehe Projektübersicht, die Sie auf der Schulung von uns erhalten haben
- Inhalt: Kontakt mit SK aufgenommen, Termin bestätigt, ggf. Uhrzeit (Treffen, Testbeginn).
Natürlich können Sie uns Besonderheiten, Wissenswertes usw. auch in dieser Mail mitteilen oder ggf. Fragen stellen.
Paralleltestungen kommen nur an Förderschulen vor, wo die Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Klassen an einem Termin nicht zusammen in einem Raum getestet werden, sondern parallel in mehreren Räumen. Die Anzahl der Räume bestimmt die Schule. Pro Raum wird eine Testleitung eingesetzt.
Es gibt eine Haupt-Testleitung (von Projektkoordination bestimmt), die für den Schulkontakt und Absprachen mit dem ISQ zuständig ist. Die andere(n) Testleitung(en), die sogenannten Co-Testleitung(en), erfragen proaktiv bei der Haupt-Testleitung, welche Absprachen mit der Schule getroffen wurden. Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Einsatzplan. Auf dem Einsatzplan ist ebenfalls vermerkt, ob Sie an einer Schule als Haupt- oder Co-Testleitung eingeplant sind und welche Testgruppe(n) Sie anleiten. Auch für diese Testgruppe(n) erhalten Sie ein reguläres Testpaket. In Ausnahmefällen werden bspw. drei Testgruppen von zwei Testleitungen getestet, hier erhält eine Testleitung 1 Testpaket und die andere 2 Testpakete. In diesem Fall müssen die Materialien entsprechend der Aufteilung der Schüler*innen auf die beiden Klassenräume vor Ort aufgeteilt werden.
Ansonsten folgt die Erhebungssitzung auch bei einer Paralleltestung dem regulären Ablauf.
Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Listen! Gern möchten wir versuchen, die verschiedenen Listen voneinander abzugrenzen, um mögliche Verwirrungen zu vermeiden oder aufzulösen:
- SAL: Liegt jedem Testpaket bei und wird nur von Ihnen bearbeitet, da Sie hier für alle erwarteten SuS den Anwesenheitsstatus usw. am jeweiligen Testtag dokumentieren. –> Die SKs/Schulen kennen diese Liste nicht.
- SDL: Bei dieser Liste handelt es sich um einen pdf-Ausdruck aus der OSE-Webanwendung.
In diese Datenbank müssen bundesweit alle SKs online verschiedene Merkmale zu allen Schüler*innen, die für die Teilnahme am Bildungstrend vorgesehen
sind, eintragen. Ein Teil dieser Angaben, wie z.B. SuS-ID, Regel/LSE-SuS, Klassenverlasser und Ausschlussgrund wird in Form einer Liste generiert, wenn die SK den entsprechenden Button „PDF-Ausdruck“ in OSE drückt. Die SKs haben hierfür sowohl eine Anleitung für die Webanwendung als auch eine Ausfüllanleitung für diese Registerkarte in der Webanwendung von uns per Post erhalten.- Achtung! In Berlin müssen die SuS-Namen handschriftlich in den PDF-Ausdruck eingetragen werden; in Brandenburg werden Sie online eingetragen und vor dem Druck quasi automatisch in die PDF-Liste übernommen, d.h. sie sind im Ausdruck enthalten.
- Erinnern Sie sich hier bitte an unseren Grundsatz „Zu keiner Zeit verlassen SuS-Namen die Schulen!“, d.h. die SDL dient Ihnen nur zur Überprüfung der Anwesenheit und zur Zuordnung der Testinstrumente. Sie wird nicht kopiert und verbleibt in der Schule bzw. beim SK.
- Sie benötigen diesen Ausdruck und die – vom SK in der gleichen Reihenfolge beschrifteten – Post-Its am Testmorgen, um den SuS die richtigen Instrumente zuzuordnen.
- Post-It-Klebezettel: Kleine, gelbe Post-It-Klebezettelchen wurden mit unserem letzten Schulanschreiben in die Schulen geschickt. Die Post-Its sollen von den SKs zu den Testsitzungen entsprechend der Reihenfolge vorbereitet werden, in der Sie die Schüler*innen auf der Schülerdemografieliste eintragen. Der Vorname (oder bei mehreren Kindern mit dem gleichen oder sehr ähnlichen Namen Vor- und Zuname) und die letzten beiden Ziffern der Schüler-ID reichen auf den Post-Its aus. Auch SuS, die von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, sind hier zu berücksichtigen. Die Farbe und Form der Post-its ist nicht relevant – es kann jede Art verwendet werden.
Vereinzelt kann es tatsächlich vorkommen, dass die Schule diese Liste nicht wie vorgesehen vorbereitet hat. Um genau das zu vermeiden, ist es wichtig, diesen Punkt gründlich und rechtzeitig im SK-Gespräch zu besprechen.
Wenn die SK bereits Angaben in der Webanwendung OSE gemacht hat, versuchen Sie bitte an einen PDF-Ausdruck der Namensliste zu kommen, damit die Kontextinformationen nicht verloren gehen. Dafür muss man sich in OSE einloggen und auf der Registerkarte eine Namensliste erzeugen. Die Login-Daten für OSE wurden postalisch an die Schulleitung gesendet und befindet sich nun in der Hand des SK. Sollten die Login-Daten nicht auffindbar sein, weil die SK krank ist, kann die Schulleitung beim technischen Support der IEA anrufen: 040 48500-688
Sollte die Namensliste nicht aus OSE gezogen werden können, kopieren Sie die unausgefüllte Schüleranwesenheitsliste (SAL) (Teil Ihrer Unterlagen) und fahren wie folgt mit der*dem SK fort:
- erklären Sie ihr*ihm, dass hier die gleiche SuS-„Strukturierung“ bzw. Reihenfolge aufgeführt ist, wie in der OSE-Webanwendung (Portal zur Dateneingabe für die Schulen im Bildungstrend).
- Ganz oben die SuS für die ein Förder-Heft vorgesehen ist,
- dann SuS mit Regel-Heft,
- ganz unten SuS, die ein Ersatzheft erhalten.
ACHTUNG: Hier muss darauf geachtet werden, dass SuS mit einem Förderbedarf in „Lernen“, „Sprache“ oder „emotionale und soziale Entwicklung“ in eine Zeile mit Förderheft (ganz oben) eingetragen werden.
- bitten Sie die*den SK, hierauf (in beliebiger Reihenfolge – ABER passend zum Testhefttyp!, also Förder-, Regel-, Ersatz-Heft) die Namen der SuS und ggf. ein Kürzel für das Geschlecht einzutragen, damit Sie die Post-Its vorbereiten und die korrekte Instrumentenzuordnung vornehmen können.
Die Spalten, die eigentlich zur Dokumentation des Teilnahmestatus vorgesehen sind, können auf dieser Kopie einfach überschrieben werden (s. Abbildung), da es sich hierbei um eine Übersicht für Ihre*n SK handelt, die in jedem Fall in der Schule verbleibt! Wichtig ist, der*die SK muss exakt anhand dieser Reihenfolge zeitnah noch die Angaben in der OSE-Webanwendung machen. Bitte weisen Sie darauf hin – bei weiterführenden Fragen können Sie Ihre*n SK direkt an uns verweisen.
Den Teilnahmestatus tragen Sie auf dem Original der Schüleranwesenheitsliste ein, und schicken das Original ohne Namen im Testpaket zurück an die IEA Hamburg.
Bitte informieren Sie, wenn eine Hilfs-Namensliste angelegt werden musst.
Folgende Regelungen zum Vereinbaren eines Nachtesttermins gelten aktuell:
- Bei bis zu 3 fehlenden Schüler*innen, die nicht ausgeschlossen sind oder die Klasse verlassen haben, rufen Sie uns aus der Schule an oder melden sich per Mail in der Pause, um zu besprechen, ob ein Nachtest auch für einzelne Schüler*innen sinnvoll ist. (Dies ist dann der Fall, wenn die Teilnahmequote insgesamt unter 90 % rutscht.)
- Bei über 3 fehlenden Schüler*innen, die nicht ausgeschlossen sind oder die Klasse verlassen haben, soll in jedem Fall ein Nachtesttermin vereinbart werden. Auch wenn die Schule davon ausgeht, dass nur einzelne Schüler*innen (1-2) an einem Nachtesttermin teilnehmen werden.
- Von der Regel „Nachtest soll 7-10 Tage nach dem Haupttest erfolgen“ kann abgewichen werden bzw. der Nachtest kann bis 01. Juli stattfinden, wenn dann z.B. Schüler*innen, die krankheitsbedingt gefehlt haben, zu erwarten wären.
Unklarheiten/Schwierigkeiten beim Vereinbaren eines Nachtesttermins
Wenn Unklarheiten/Schwierigkeiten beim Vereinbaren eines Nachtesttermins mit der Schule auftreten, rufen Sie uns an. Die Entscheidung, ob ein Nachtest erfolgt, trifft nicht die Schule allein, sondern in Absprache mit uns oder ggf. der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBFJ) bzw. dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Unsere Entscheidung berücksichtigt auch die Teilnahmequote der einzelnen Schule und des jeweiligen Bundeslands. Wir wissen, dass die Lage an den Schulen angespannt ist und versuchen, möglichst wenige Nachtestungen durchzuführen – es kann trotzdem sein, dass wir auch einzelne Schüler*innen, die gefehlt haben, aber für einen Nachtest zu erwarten wären, nachtesten. Die Teilnahme am Bildungstrend ist für die Schüler*innen an öffentlichen Schulen verpflichtend und eine Auswertung, die nur eingeschränkt aussagefähig ist, würde dem Aufwand, den die Schulen investiert haben, nicht gerecht werden.
Wenn nicht klar ist, ob ein Nachtesttermin erfolgen soll, möchten wir Sie bitten die Pakete erst nach Rücksprache mit uns, dem ISQ, abzuschicken. Die Pakete sollen zwar zeitnah zurückgesendet werden, dass muss aber nicht zwingend innerhalb von 24 Stunden erfolgen, wenn dadurch ein Nachtest ermöglicht wird.
Weitere Informationen zu den Nachtestungen:
Wir würden es begrüßen, wenn die Nachtestungen von einer bereits an der Schule bekannten Testleitung durchgeführt werden.
- Wer führt die Nachtestung durch?
- Wenn Sie also alleine an einer Schule testen, vereinbaren Sie gerne mit der Schule einen passenden Termin. Im Idealfall übernehmen Sie selbst den Termin. Sonst teilen Sie uns den Termin mit, damit wir eine andere Person finden können.
- Wenn in mehreren Testgruppen Schüler*innen gefehlt haben, soll möglichst eine gemeinsame Nachtestung der Schüler*innen stattfinden. Bitte einigen Sie sich dann mit Ihrer Haupt-/Co-Testleitung, wer diese Nachtestung übernehmen könnte.
- Eine Nachtestung wird genauso vergütet, wie eine reguläre Testsitzung – obwohl in der Regel deutlich weniger Schüler*innen anwesend sein werden. Sollte die Nachtestung ausfallen, weil die Schüler*innen noch nicht wieder gesund sind, erhalten Sie dennoch eine Aufwandsentschädigung.
- Im Falle einer Nachtestung bewahren Sie bitte die Testmaterialien auf. Wenn Sie nicht selbst die Nachtestung übernehmen, werden wir mit Ihnen absprechen, wie die Materialien an eine weitere Testleitung übergeben werden.
In Einzelfällen kann Sie die Schule um eine Verschiebung der Testtermine bitten, weil bspw. andere Termine bei der Terminvereinbarung vergessen wurden oder noch nicht bekannt waren.
- Testtermine sollten idealerweise vor dem 24. Juni liegen. Im Notfall kann noch in der Folgewoche (KW 26: 27. Juni – 01. Juni) getestet werden. Danach sind wegen der Sommerferien keine Testungen mehr möglich!
Gern können Sie die Terminverschiebung mit der Schule abstimmen und uns dann einfach in der Kontaktaufnahme-Mail darüber informieren. Bitte beachten Sie über, dass dies nur im Einzelfall passieren sollte und nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schule.
Sie erhalten in diesem Jahr erstmalig alle Pakete zu einem frühen Zeitpunkt (KW 16/17). Dies ist unabhängig von den beannten Testterminen. Die Termine, die Sie von uns erhalten sind verbindlich für die Testungen.
Bitte denken Sie daran, den Erhalt der Testpakete kurz zu bestätigen und ggf. fehlende Materialien zu melden. Wir werden zum Ende April sukzessive entsprechende Materialien nachversenden.
Falls es bei der Bestätigung im Druckportal zu Problemen kommt, melden Sie sich bitte bei der IEA Hamburg, die bundesweit den Druck organisiert:
Telefon 040 48500 606
Aufgrund der bundesweiten Vergleichbarkeit von Erhebungen bzw. Ergebnissen ist es ist leider an den Schulen in keiner Weise gestattet, von den vorgegebenen Testzeiten abzuweichen. Das gilt gleichermaßen für Testzeiten und Pausenzeiten. Wir haben das extra noch mal im IQB erfragt.
- Auch wenn dies an einzelnen Schulen zu Unmut führt, müssen wir bzw. Sie vor Ort zwingend auf die Einhaltung dieser Zeiten bestehen. Nur durch diese strenge Standardisierung kann eine Vergleichbarkeit der Erhebungssituation und damit der gewonnenen Daten erreicht werden.
Die Ablaufpläne, die Sie in Ihrem Testleitungsmanual einsehen können, haben die SKs ebenfalls vor mehreren Wochen von uns erhalten; auch mit dem Hinweis, dass davon aus Gründen der Standardisierung/Vergleichbarkeit nicht abgewichen werden kann. Bei Fragen u.Ä. der SKs können Sie diese gern an uns verweisen.
Sollte es doch zu Abweichungen kommen (sowohl bei Verzögerungen um wenige Minuten als auch größere Unterbrechungen bei z.B. Feueralarm) notieren Sie dies später im Testsitzungsprotokoll.
Sollten Sie zur Prüfung der CDs Zuhause oder für Testungen einen CD-Player benötigen, können Sie sich diesen von uns ausleihen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir eine Übergabe organisieren können. Bitte denken Sie daran, dass die CD-Inhalte keinesfalls kopiert werden dürfen, da es sich um schützenwerte Aufgaben handelt!
Durch einen Fehler bei der Druckerei wurden die CDs als Daten-CD mit Audiodateien (im Flac-Format) gebrannt und können nur auf sehr neuen CD-Spielern, auf PCs, Laptops oder Smartboards mit CD-Laufwerk abgespielt werden. Sie erhalten voraussichtlich ab Ende April eine zweite CD, die als Audio-CD (MP3 als Audio) gebrannt ist und kann auf älteren CD-Spielern abgespielt werden kann. Bitte nehmen Sie am Testtag beide CDs mit in die Schule.
Sollte in der Schule und bei Ihnen kein CD-Spieler vorhanden sein, verfahren Sei wie folgt:
Fragen Sie die/den SK, ob es im Erhebungsraum ein Gerät mit Boxen gibt, das mit dem Internet verbunden ist und von dem MP-Dateien abgespielt werden können. Dies kann z. B. ein Smartboard sein, das mit dem Internet verbunden ist oder ein Handy, das mit Bluetooth‐Boxen verbunden werden kann.
- Wenn nicht: Überspringen Sie die Testteile mit Aufgaben zum Hörverstehen, und lassen Sie die SuS nur die Testteile bearbeiten, die ohne CD laufen. Vermerken Sie dies bitte im Sitzungsprotokoll unter Punkt 2.2.
- Wenn ja: melden Sie sich bitte am Erhebungsmorgen direkt bei der IEA Hamburg: Tel.: 040 48500 -606 oder -659. Die IEA Hamburg nennt Ihnen dann ein Link und Passwort zu einer Online-Plattform, von der aus die Hördateien abgespielt werden können.
In Berlin und Brandenburg enthält das Elternanschreiben an Schulen in privater Trägerschaft (privat) eienn Abschnitt zur Einweilligung. Diese Elterngenehmigung muss Ihnen am Testmorgen vom SK ausgehändigt werden.
Es handelt sich um eine Teilnahmegenehmigung, da Eltern in diesem Fall grundsätzlich entscheiden, ob ihr Kind an der kompletten Testsitzung teilnimmt oder nicht. Liegt die Genehmigung nicht vor, darf das Kind nicht am Test teilnehmen.
Die Elterngenehmigungen verbleiben immer in der Schule. Bis Herbst 2022 sind sie zusammen mit dem Ausdruck SDL vom SK aufzubewahren.
Auf der Anlage 1 können Sie sehen, ob Sie alleine an einer Schule testen oder ob es noch weitere Testleitungen gibt. Dies kann vor allem bei Förderschulen mit mehreren Testgruppen oder bei Schulen, die sich aktuell im Wechselunterricht befinden vorkommen.
- Wenn Sie alleine an einer Schule eingesetzt sind, ist das Kommentarfeld bei der Schule leer und die Felder bei „Name 2. TL“ enthalten ein „-„. Sie sind dann als einzige Testleitung auch die „Haupt-Testleitung“.
- Auf der Anlage 1 ist durch den Zusatz „Paralleltestung“ vermerkt, wenn an einer Schule mehrere Testleitungen eingesetzt werden.
- Bitte sprechen Sie mit der Schule ab, ob die Testung tatsächlich „parallel“ (2 TL zur selben Zeit in 2 Räumen) stattfindet oder wegen des Wechselmodells vielleicht eine andere Art der Testung (z.B. nacheinander, zusätzlicher Termin o.ä.) erfolgen soll.
- Die Person, die die Pakete mit den Testmaterialien erhält, ist die „Haupt-Testleitung“. Außerdem soll sie sich dafür verantwortlich fühlen, mit der Co-Testleitung abzusprechen, wer Kontakt mit der Schule aufnimmt. An Förderschulen können ggf. mehre Klassen getestet werden, dann erhalten beide Testleitungen Pakete (je 2 pro Klasse).
- Wenn auf Ihrer Anlage 1 zusätzlich steht, dass Sie als Co-Testleitung eingetragen sind, sprechen Sie bitte mit der Haupttestleitung wann bzw. wie Sie die Testmaterialien für die Lerngruppe erhalten, die Sie testen sollen (z.B. Übergabe direkt vor Ort oder bei Testungen mit zeitlichem Abstand Übergabe/Abholung). Außerdem könnten Sie sich um den Schulkontakt kümmern, da die Haupttestleitung ja bereits die Verantwortung für die Pakete und Testmaterialien übernimmt.
Die Kontaktdaten der anderen Testleitung finden Sie ebenfalls auf der Anlage 1. Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Kontaktdaten erhalten haben oder die Kontaktdaten nicht stimmen. Und bitte handeln Sie kollegial, wenn Sie zu Zweit oder zu Dritt in eine Schule gehen. Die Haupt-TL bekommt zwar im Regelfall die Testpakete, Sie alle sind aber gleichermaßen für die Materialien und die Testungen in der Schule verantwortlich.
- Die Fragebögen für die Schüler*innen (SFB) bringen Sie mit den Testmaterialien an die Schule. Nach der Bearbeitung am Testtermin (bei Abwesenheit ggf. am Nachtest) packen Sie alle SFB in das Testpaket und senden es an die IEA Hamburg.
- Die Elternfragebögen (EFB) bringen Sie am Testtermin mit an die Schule und verteilen sie an die Schüler*innen. Zurückgeschickt werden die Elternfragbögen spätestens zu den Sommerferien gesammelt vom SK. Die Schulen haben dazu eine Paketmarke und einen Umschlag für den Versand an die IEA Hamburg erhalten. Die EFB gehören nicht ins Testpaket!
- Die Lehrkräfte und Schulleitungen füllen Ihre Fragebögen (LFB/SLFB) in der Regel online aus. Sie haben dafür Briefumschläge mit Login-Daten in Ihrem Materialpaket erhalten. Bitte teilen Sie diese an den SK aus. Sonst haben Sie mit diesen Fragebögen nichts zu tun.
Hierbei ist an zwei Dinge zu erinnern:
- Die Bearbeitung der Elternfragebögen ist freiwillig; Lehrkräfte und Schulleitung sind dagegen zur Bearbeitung verpflichtet, diese wird durch das ISQ und die IEA Hamburg kontrolliert und ggf. nachgefasst.
- Wir empfehlen den Schulen immer, Eltern und Kollegen nach ein bis zwei Wochen noch mal an die Bearbeitung zu erinnern. Gern können die SKs dies dann wieder ein bis zwei Wochen später erneut tun. Das können die SKs nach eigenem Ermessen handhaben.
Wir möchten Sie noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass Sie die Testmaterialien schützenswerte Informationen enthalten und Sie sowohl in der Vertraulichkeitsvereinbarung wie auch im Werkvertrag bestätigt haben, dass Sie diese vertraulich aufbewahren.
Das bedeutet auch, dass Sie die Hefte innerhalb der Schule nicht außerhalb Ihrer Aufsicht lassen. Wenn Sie den Raum verlassen wollen, müssen die Hefte eingeschlossen werden, nachdem alle anderen Personen den Raum verlassen haben.
- Dies gilt auch für Zeiten, in denen die SuS die Testhefte bearbeiten. Die Aufsicht über die Hefte der anwesenden Aufsichtsperson zu überlassen ist nicht ausreichend; auch dann nicht, wenn diese die Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben. Bitte nutzen Sie die Testpausen um ebenfalls Pause zu machen.
- Falls am Testtag Fragen oder Probleme auftreten, für die eine Kontaktaufnahme mit uns notwendig ist, lösen Sie bitte vor bzw. nach der Testsitzung oder in den vorgesehenen Pausen.
Mit Fragen der SKs zu der OSE-Datenbank müssen Sie sich nicht lange aufhalten.
Bitte verweisen Sie die SKs bei organisatorischen Fragen direkt an uns oder sagen Sie uns per E-Mail oder Telefon kurz Bescheid, so dass wir mit den SKs Kontakt aufnehmen kann.
Dennoch kurz zur Information: Die Schulen sollen bis zum Testtermin die Registerkarte Schülerdemografieliste (SDL) ausfüllen. Mit dem Ausdruck dieser Liste bereiten die SKs die Post-It-Zettel vor. Außerdem benötigen Sie die Liste am Testmorgen.
Um einen Überblick über die verschiedenen Prozesschritte zu behalten, Sie ggf. unterstützen zu können und bei einem kurzfritigen Ausfall besser reagieren zu können, hatten wir Ihnen die „Projektübersicht für Testleitungen“ gegeben, wo Sie für Ihre Schulen abhaken können, welche Schritte bereits erfolgt sind.
Auf der Projektübersicht werden Sie gebeten uns zu folgenden Schritten eine Mail zu schicken:
- Kontaktaufnahme mit der Schule erfolgt
- Paket empfangen
- pro Testtag: Testtung stattgefunden
Für die Statusmails können Sie gerne diese Vorlagen nutzen: Textvorschläge (Word)
Bitte nutzen Sie in jedem Fall den angegebenen Betreff und schreiben Sie immer die Testgruppen-ID mit in das Betrefffeld. So können wir Ihre Anfragen schneller zuordnen und sehen, ob noch Rückfragen bestehen.
Offenbar ist nicht allen SKs gleichermaßen geläufig, was ein Förder-Heft ist und wann ein*e Schüler*in laut Definition dieser Studie diese angepassten Hefte erhält. Deshalb für Sie noch mal die Information, die mehrfach an alle Schulen übermittelt wurde:
„In dieser Studie besteht ein dokumentierter sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder soziale und emotionale Entwicklung (LSE), wenn der sonderpädagogische Förderbedarf in einem Feststellungsverfahren dokumentiert wurde bzw. wenn der Schüler infolge einer schulinternen Entscheidung zieldifferent/mit angepasstem Anforderungsniveau unterrichtet wird.“
- D.h., der Förderbedarf muss nicht zwingend in einem amtlichen Feststellungsverfahren diagnostiziert worden sein, muss aber in der Schule dokumentiert worden sein bzw. werden.
Zur Erinnerung: Bei SuS, die ausschließlich eine Teilleistungsschwäche (z. B. Lese-Rechtschreib-Schwäche/Legasthenie oder Dyskalkulie) haben oder hochbegabt sind, liegt im Sinne der Studie kein sonderpädagogischer Förderbedarf vor. Diese dürfen nicht von der Testteilnahme ausgeschlossen werden!
Überhaupt sollten Ausschlüsse nur in sehr, sehr wenigen Fällen vorkommen und auf Basis der Ausschlussgründe beschlossen werden, die Sie in Ihrem TL-Manual einsehen können. Diese Übersicht ist auch den SKs bekannt.
Sackkarre / Transporthilfe
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bis zu 23€ |
Die Verpackungen der Testhefte können recht sperrig und teilweise auch recht schwer sein. Wir möchten Sie daher beim Transport unterstützen und auch die Abholung mit dem ÖPNV erleichtern. Dieses Jahr können wir die Transporthilfen nicht zentral ausgeben und bitten Sie bei Interesse, selbst eine Transporthilfe zu besorgen und die Kosten zu erstatten. Sollten Sie für mehrere Projekte im ISQ eingesetzt werden, ist insgesamt nur eine Erstattung möglich. Hier können Sie eine Sackkarre bestellen:
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Bei der Prüfung der Testpakete ist an einigen Schulen aufgefallen, dass die Login-Briefe für die Schulleitungen und Lehrkräfte falsche Schul-ID zugeordnet sind.
Die IEA Hamburg sagt dazu folgendes:
Im Erhebungsleitermanual sowie auf den Schulungen haben wir leider einen sehr entscheidenden Punkt bei der Vollständigkeitskontrolle der Testpakete übersehen:
Bitte prüfen Sie zusätzlich zu den Dingen, die im Erhebungsleitermanual aufgeführt sind, unbedingt auch, ob auf den Log-in-Briefen, die sich im Umschlag für die/den SK befinden, die Schul-ID der Schule eingedruckt ist, für die das Testpaket bestimmt ist.
Vergleichen Sie dazu die 8-stellige Testgruppen-ID, die sich z. B. außen auf dem Paket befindet oder auch auf dem Sitzungsprotokoll eingedruckt ist, mit der 6-stelligen Schul-ID auf den Log-in-Briefen. Wenn die ersten sechs Stellen übereinstimmen, ist es die richtige Schule.
Sollten sich falsche Log-in-Briefe mit einer anderen Schul-ID in dem Umschlag für die/den SK befinden, melden Sie das Testpaket online bitte als unvollständig und vermerken im Kommentar, welche Schul-ID stattdessen auf den Log-in-Briefen aufgedruckt ist.
Bitte prüfen Sie das auch noch nachträglich für alle Pakete, deren Empfang Sie bereits bestätigt haben. In diesem Fall melden Sie evtl. falsche Schul-IDs auf den Log-in-Briefen bitte per E-Mail an dv_druck@iea-hamburg.de Nennen Sie dabei bitte unbedingt die Schul-ID der Schule, für die das Testpaket bestimmt ist, sowie die Schul-ID, die sich fälschlicher Weise auf den Log-in-Briefen befindet.
Wie weiter vorzugehen ist, teilen wir Ihnen dann mit, wenn Sie falsche Log-in-Briefe in einem Ihrer Testpakete melden sollten.
Fragen zum organisatorischen Ablauf und zum Vertrag
Natürlich gibt es Fälle (Krankheit, persönlicher Schicksalsschlag, o.ä.) bei denen eine kurzfristige Absage nachvollziehbar ist. Auch in anderen Fällen finden wir sicherlich eine Lösung. Bitte bemühen Sie sich aber uns so frühzeitig wie möglich in Kenntnis zu setzen. Seien Sie sich bewusst, dass zum einen der Schulalltag für die Erhebungen extra umorganisiert wird und einige Personen davon betroffen sind und Sie zum anderen mit uns einen Vertrag eingegangen sind und die Durchführung der Erhebungssitzungen zugesagt haben.
Sie sind also in jedem Fall noch dafür zuständig, die Testmaterialien an uns bzw. eine neue Testleitung zu übergeben und auch die Absprachen, die Sie mit der Schule getroffen haben zu übermitteln.
Melden Sie uns kurzfristige Ausfälle (insbesondere am Erhebungsmorgen) bitte telefonisch unter (030) 838 583 -06. Nach Möglichkeit informieren Sie bitte auch gleich die Schule/den*die SK.
Schicken Sie uns bitte eine Mail mit folgenden Angaben an bista@isq.berlin:
- Welche Absprachen haben Sie mit der Schule getroffen (Uhrzeit, Testvariante, Kontaktperson etc.)?
- Haben Sie die Pakete geprüft? Falls nein, könnten Sie dies kurzfristig noch übernehmen?
- Wann könnte jemand das Paket bei Ihnen abholen? Oder können Sie das Paket zum ISQ bringen? Bitte nennen Sie 2 Zeitfenster (z.B. heute 16 bis 20 Uhr, morgen ca. 10-18 Uhr)
Sie erhalten in diesem Jahr erstmalig alle Pakete zu einem frühen Zeitpunkt (KW 16/17). Dies ist unabhängig von den beannten Testterminen. Die Termine, die Sie von uns erhalten sind verbindlich für die Testungen.
Bitte denken Sie daran, den Erhalt der Testpakete kurz zu bestätigen und ggf. fehlende Materialien zu melden. Wir werden zum Ende April sukzessive entsprechende Materialien nachversenden.
Falls es bei der Bestätigung im Druckportal zu Problemen kommt, melden Sie sich bitte bei der IEA Hamburg, die bundesweit den Druck organisiert:
Telefon 040 48500 606
Sollten Sie zur Prüfung der CDs Zuhause oder für Testungen einen CD-Player benötigen, können Sie sich diesen von uns ausleihen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, damit wir eine Übergabe organisieren können. Bitte denken Sie daran, dass die CD-Inhalte keinesfalls kopiert werden dürfen, da es sich um schützenwerte Aufgaben handelt!
Durch einen Fehler bei der Druckerei wurden die CDs als Daten-CD mit Audiodateien (im Flac-Format) gebrannt und können nur auf sehr neuen CD-Spielern, auf PCs, Laptops oder Smartboards mit CD-Laufwerk abgespielt werden. Sie erhalten voraussichtlich ab Ende April eine zweite CD, die als Audio-CD (MP3 als Audio) gebrannt ist und kann auf älteren CD-Spielern abgespielt werden kann. Bitte nehmen Sie am Testtag beide CDs mit in die Schule.
Sollte in der Schule und bei Ihnen kein CD-Spieler vorhanden sein, verfahren Sei wie folgt:
Fragen Sie die/den SK, ob es im Erhebungsraum ein Gerät mit Boxen gibt, das mit dem Internet verbunden ist und von dem MP-Dateien abgespielt werden können. Dies kann z. B. ein Smartboard sein, das mit dem Internet verbunden ist.
- Wenn nicht: Überspringen Sie die Testteile mit Aufgaben zum Hörverstehen, und lassen Sie die SuS nur die Testteile bearbeiten, die ohne CD laufen. Vermerken Sie dies bitte im Sitzungsprotokoll unter Punkt 2.2.
- Wenn ja: melden Sie sich bitte am Erhebungsmorgen direkt bei der IEA Hamburg: Tel.: 040 48500 -606 oder -659. Die IEA Hamburg nennt Ihnen dann ein Link und Passwort zu einer Online-Plattform, von der aus die Hördateien abgespielt werden können.
Wir möchten Sie noch einmal ausdrücklich daran erinnern, dass Sie die Testmaterialien schützenswerte Informationen enthalten und Sie sowohl in der Vertraulichkeitsvereinbarung wie auch im Werkvertrag bestätigt haben, dass Sie diese vertraulich aufbewahren.
Das bedeutet auch, dass Sie die Hefte innerhalb der Schule nicht außerhalb Ihrer Aufsicht lassen. Wenn Sie den Raum verlassen wollen, müssen die Hefte eingeschlossen werden, nachdem alle anderen Personen den Raum verlassen haben.
- Dies gilt auch für Zeiten, in denen die SuS die Testhefte bearbeiten. Die Aufsicht über die Hefte der anwesenden Aufsichtsperson zu überlassen ist nicht ausreichend; auch dann nicht, wenn diese die Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben. Bitte nutzen Sie die Testpausen um ebenfalls Pause zu machen.
- Falls am Testtag Fragen oder Probleme auftreten, für die eine Kontaktaufnahme mit uns notwendig ist, lösen Sie bitte vor bzw. nach der Testsitzung oder in den vorgesehenen Pausen.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen eine stimmige Version der Anlage 1 zu übersenden, die alle bestätigten Termine enthält. Am 06. April haben die meisten Testleitungen, bei denen es nach den Schulungen noch Änderungen gab, noch einmal einen aktuellen Stand erhalten.
Leider sind noch immer nicht alle Termine vergeben, weil einige Schulen aufgrund des Wechselunterrichts zusätzliche Termine wünschen und vereinzelt Termine durch Testleitungen abgesagt wurden.
Wenn wir also noch in Absprache zu weiteren Terminen mit Ihnen sind, erhalten Sie im Laufe der Osterfeiren eine aktuelle Version von uns bzw. sobald Sie die Termine bestätigt haben.
Um einen Überblick über die verschiedenen Prozesschritte zu behalten, Sie ggf. unterstützen zu können und bei einem kurzfristigen Ausfall besser reagieren zu können, hatten wir Ihnen die „Projektübersicht für Testleitungen“ gegeben, wo Sie für Ihre Schulen abhaken können, welche Schritte bereits erfolgt sind.
Auf der Projektübersicht werden Sie gebeten uns zu folgenden Schritten eine Mail zu schicken:
- Kontaktaufnahme mit der Schule erfolgt
- Paket empfangen
- pro Testtag: Testtung stattgefunden
Gerne stellen wir Ihnen Textbeispiele (Word) zur Verfügung, die Sie für die Mails verwenden können.
Bitte nutzen Sie in jedem Fall den angegebenen Betreff und schreiben Sie immer die Testgruppen-ID mit in das Betrefffeld. So können wir Ihre Anfragen schneller zuordnen und sehen, ob noch Rückfragen bestehen.
Auf der Rechnungsvorlage ist der Posten “Sonstige Kosten” aufgeführt.
Hier haben Sie die Möglichkeit – nach vorheriger Absprache – entstandene Kosten aufzuführen. Dies kann sich z.B. auf Besondere Ausgaben bezüglich Packmaterial, Versandmarken, oder Hygieneartikel wie Masken oder Coronatests beziehen.
In Einzelfällen (vor allem dann, wenn eine Testung sonst nicht stattfinden und auch nicht durch eine andere Person übernommen werden könnte) ist auch die Erstattung von Mietwagen oder Kurierkosten über diesen Punkt möglich. Hier können Kosten nur dann erstattet werden, wenn vorher eine Absprache stattgefunden hat und das ISQ die Möglichkeit hatte, andere günstigere Alternativen vorzuschlagen.
Falls zusätzliche Vergütungen für besonderen Aufwand (z.B. sehr weite Fahrtstrecken, Übernachtungen, sehr kurzfristige Einsätze) vereinbart sind, werden diese in einer zusätzlichen Vereinbarung und nicht über die reguläre Rechnung vergütet.
Im Jahr 2022 ermöglichen wir Ihnen folgende Erstattungen – bitte reichen Sie einen Beleg dazu ein.
FFP2-Masken |
5€ |
Die Maskenpflicht ist an den meisten Berliner Schulen aufgehoben. Die Schulleitung kann per Hausrecht bestimmen, dass dennoch Masken getragen werden sollen. Außerdem möchten wir Sie bestärken freiwillig bei der Abholung eien Maske zu tragen, da an Grundschulen nicht alle Kinder geimpft sein können. Sie erhalten daher 5€ für FFP2-Masken. Sollten Sie mehr als 5 Termine an Schulen haben und zusätzliche Kosten einreichen wollen, sprechen Sie dies bitte vorher ab. |
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Sackkarre / Transporthilfe
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bis zu 23€ |
Die Verpackungen der Testhefte können recht sperrig und teilweise auch recht schwer sein. Wir möchten Sie daher beim Transport unterstützen und auch die Abholung mit dem ÖPNV erleichtern. Dieses Jahr können wir die Transporthilfen nicht zentral ausgeben und bitten Sie bei Interesse, selbst eine Transporthilfe zu besorgen und die Kosten zu erstatten. Sollten Sie für mehrere Projekte im ISQ eingesetzt werden, ist insgesamt nur eine Erstattung möglich. Hier können Sie eine Sackkarre bestellen:
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Da die Tätigkeit in der Regel auf Werkvertragsbasis erfolgt, müssen Sie nach Abschluss der Tätigkeit eine Rechnung stellen. Sie können dazu gerne eine dieser Rechnungsvorlagen nutzen:
Rechnungsvorlage (inkl. Schulung)
Rechnungsvorlage für Folgerechnungen (ohne Schulung) (Gerne können Sie die Rechnung auf mehrere Überweisungen aufteilen. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Details absprechen können. Falls Ihnen die ausgedruckte Variante mehrfach vorliegt, können Sie den Punkt Schulung einfach streichen und aus der Gesamtsummer herausrechnen)
- Falls Sie an einer Schule mehrere Termine / Nachtests durchgeführt haben, führen Sie bitte das entsprechende Datum auf.
- Fahrtkosten können Sie gemäß Werkvertrag mit 0,20€ pro km (beide Strecken sind erstattungsfähig) oder dem günstigsten ÖPNV-Ticket abrechnen. Bitte fügen Sie Ihrer Rechnung dann folgende Dokumente bei:
- die Bahn-Tickets im Original oder
- eine Wegbeschreibung mit km-Angabe (z.B. von Open Street Map)
- Sonstige Kosten (z.B. Auslage von Paketmarken, Hygienemittel, Transporthilfe) können Sie ebenfalls auf der Rechnung aufführen. Bitte senden Sie uns dann ebenfalls den Originalbeleg.
- Bitte tragen Sie hier NICHT die zusätzlich abgesprochene Aufwandsentschädigung ein. Dazu erhalten Sie von uns zum Ende Ihrer Tätigkeit eine gesonderte Vereinbarung.
- Falls Sie – z.B. wegen eines Krankheitsfalls – nur die Schulung abrechnen möchten, benutzen Sie gerne trotzdem die Rechnungsvorlage und streichen alle anderen posten.
Wenn Sie keinen Originalbeleg beifügen müssen, können Sie uns die Rechnung auch digital (Scan, Fax, Foto inkl. Wegbeschreibung für Fahrtkosten) zukommen lassen. Ansonsten schicken Sie uns die Rechnung mit den Originalbelegen bitte postalisch an
Institit für Schulqualität
Projekt „Bildungstrend“
Schwendener Str. 31
14195 Berlin
Bitte bedenken Sie, dass wir etwa 4-6 Wochen für die Überweisung benötigen. Vor allem die erste Überweisung kann länger dauern, da die Verwaltung einige Einrichtungsschritte vornehmen muss. Auch unleserliche Angaben, vor allem zu Kontodaten, oder fehlende Belege führen zu Verzögerungen, weil wir Sie dann nochmal kontaktieren und Rücksprache halten müssen.
In Einzelfällen (vor allem dann, wenn eine Erhebungssitzung sonst nicht stattfinden und auch nicht durch eine andere Person übernommen werden könnte) ist auch die Erstattung von Mietwagen oder Kurierkosten über diesen Punkt möglich. Hier können Kosten nur dann erstattet werden, wenn vorher eine Absprache stattgefunden hat und das ISQ die Möglichkeit hatte, andere günstigere Alternativen vorzuschlagen.
Falls zusätzliche Vergütungen für besonderen Aufwand (z.B. sehr weite Fahrtstrecken >2 Stunden, Übernachtungen, krankheitsbedingte Springertätigkeit am nächsten Tag) vereinbart sind, werden diese in einer zusätzlichen Vereinbarung und nicht über die reguläre Rechnung vergütet.
Sie erhalten am Ende des Testzeitfensters eine zusätzliche Vereinbarung über alle Aufwandsentschädigungen. Bitte geben Sie diese also nicht in Ihren Rechnungen an.