FAQ – Klarnamenzertifikat für Schulleitungen

Fragen und Antworten (FAQ) für Schulleitungen

Dieses FAQ richtet sich an Schulleitungen, die mit der Durchführung von VERA 3/8 und/oder der Re-Testung in der Jahrgangsstufe 4/9 befasst sind.
Es erläutert Zweck, Sicherheit und den praktischen Umgang mit der Klarnamenfunktion aus der Perspektive des Schulalltags.

1. Warum ist die Klarnamenfunktion verpflichtend?

Ab dem Schuljahr 2026/27 sind im Rahmen der Berliner Qualitätsstrategie verpflichtende Re-Testungen von VERA 3 in der Jahrgangsstufe 4 und von VERA 8 in der Jahrgangsstufe 9 vorgesehen.
Um Testergebnisse derselben Schüler*innen über mehrere Schuljahre hinweg eindeutig zuordnen zu können, ist die Hinterlegung von Klarnamen in den Stammdaten erforderlich.

Ohne Klarnamenfunktion ist eine verlässliche Zuordnung von Ergebnissen auf Schüler*innen- und Klassenebene bei der Re-Testung nicht möglich. Sie erhalten dann nur eine Verlaufsrückmeldung auf Schulebene.

2. Ist es Pflicht, die Klarnamen einzugeben?

Nein, Sie müssen nicht zwingend den vollen Namen der Schüler*innen im ISQ-Portal angeben. Sie sollten aber darauf achten, dass die Schüler*innen zumindest innerhalb der Klasse eindeutig unterscheidbar, konsistent genutzt werden und im Nachhinein identifizierbar sind.

3. Was tun, wenn ich keine Klarnamen verwenden möchte?

Sie können auch andere, eindeutige, in sich konsistente und naheliegende Identifikatoren verwenden. Wichtig ist aber, dass Sie die Schüler*innen auch nach langer Zeit noch eindeutig identifizieren können, da sonst die Ergebnisse aus den zwei Messzeitpunkten nicht miteinander in Verbindung gebracht werden können.

1. Wie werden die Namen meiner Schüler*innen verschlüsselt?

Das ISQ-Portal implementiert für die Verarbeitung besonders schützenswerter personenbezogener Daten (hier: Klarnamen von Schülern) eine Zero-Knowledge-Architektur. Dies stellt sicher, dass Klarnamen ausschließlich auf dem Endgerät des autorisierten Nutzers (Lehrkraft/Schulleitung) im Klartext vorliegen.

Das Verfahren bzw. die detaillierte Beschreibung der Umsetzung kann hier eingesehen werden.

2. Wer kann die Klarnamen der Schüler*innen sehen?

Klarnamen können ausschließlich innerhalb der Schule eingesehen werden – und nur von Personen, die:

  • Zugriff auf das ISQ-Portal haben und
  • das Klarnamenpasswort kennen.

Außerhalb der Schule (z. B. ISQ, Server-Administration) sind die Namen nicht einsehbar.

3. Warum kann ich die Namen der Schüler*innen nicht mit den Stammdaten importieren?

Die Klarnamen der Schüler*innen werden durch das Klarnamenzertifikat direkt in Ihrem Browser verschlüsselt, weil der Datenschutz nicht erlaubt, dass das ISQ die Namen und Leistungsdaten als personenbezogene Daten speichert und verarbeitet. Folglich müssen die Klarnamen händisch eingegeben werden bzw. jeweils in die Zeile kopiert werden. Hierbei handelt es sich um eine Übergangslösung, bis die Gesetzesgrundlage dafür geschaffen ist, Schüler*innen zentral eine pseudonymisierte Identifikationsnummer zuzuweisen.

1. Was ist das Klarnamenpasswort?

Das Klarnamenpasswort ist ein zusätzliches Passwort im ISQ-Portal.

Es wird benötigt, um:

  • die Klarnamen der Schüler*innen im Portal einsehen zu können,
  • das Klarnamenzertifikat zu verwalten,
  • Klarnamen einzutragen oder zu korrigieren.

Das Klarnamenpasswort wird von der Schule festgelegt und kann bei Bedarf neu gesetzt werden – sofern das Klarnamenzertifikat vorhanden ist.

Das Klarnamenpasswort geben Sie mit dem Projektpasswort an die Lehrkräfte weiter, die autorisiert sind, im Rahmen der Vergleichsarbeiten die Namen der Schüler*innen einzusehen. Bitte weisen Sie die Lehrkräfte darauf hin, achtsam mit dem Klarnamenpasswort umzugehen und es nicht an Dritte weiterzugeben, da damit Leistungsdaten zu Schüler*innen namentlich zugeordnet werden können.

2. Was ist das „Klarnamenzertifikat“?

Das Klarnamenzertifikat ist der digitale „Generalschlüssel“ für Ihre Schule oder Klasse. Es ist eine Datei (bzw. ein Code), der technisch notwendig ist, um den unlesbaren Datensalat in unserer Datenbank wieder in lesbare Schülernamen (z. B. Max Mustermann) zu verwandeln. Da wir als Betreiber diesen Schlüssel nicht besitzen, sind Sie alleiniger Besitzer dieses Zertifikats.

3. Wozu dient das Klarnamenzertifikat?

Das Klarnamenzertifikat ist der technische Schlüssel, mit dem die verschlüsselten Klarnamen gelesen werden können.

Es dient ausschließlich dazu:

  • ein neues Klarnamenpasswort zu erstellen, wenn das alte vergessen wurde.

Im normalen Schulalltag wird das Klarnamenzertifikat nicht benötigt. Es ist eine reine Notfallsicherung.

4. Was ist der Unterschied zwischen Klarnamenpasswort und Klarnamenzertifikat?

  • Klarnamenpasswort
    • wird für den täglichen Zugriff im ISQ-Portal verwendet
    • kann bei Bedarf neu gesetzt werden
  • Klarnamenzertifikat
    • ist der einzige Notfallschlüssel
    • wird nur benötigt, wenn das Klarnamenpasswort vergessen wurde
    • kann nicht wiederhergestellt werden.

1. Warum muss ich zuerst ein „Klarnamenpasswort“ vergeben?

Das Zertifikat ist so mächtig, dass es niemals ungeschützt gespeichert werden darf. Indem Sie zuerst ein Passwort festlegen, kann das Zertifikat bereits im Moment der Erzeugung sicher verschlüsselt werden. Das Zertifikat wird also passwortgeschützt erstellt. Dieses Passwort geben Sie dann an die Lehrkräfte weiter, damit diese im Alltag arbeiten können.

2. Was mache ich mit dem heruntergeladenen Zertifikat?

Das Zertifikat ist Ihr Notfall-Anker.

  1. Speichern: Legen Sie die Datei auf einem sicheren, schulinternen Laufwerk oder USB-Stick ab.
  2. Drucken: Drucken Sie das Zertifikat (oder den QR-Code) aus und legen Sie es in den Schultresor.
  3. Löschen: Lassen Sie es nicht im „Downloads“-Ordner Ihres Computers liegen.
  4. Was passiert, wenn das Zertifikat verloren geht?

Wenn Sie das Zertifikat verlieren UND gleichzeitig das Passwort vergessen wird, hat das schwerwiegende Folgen:

  • Die Schülernamen sind unwiderruflich verloren.
  • Da wir als Betreiber keinen Zweitschlüssel haben, können wir die Daten nicht wiederherstellen.
  • Die Zuordnung von Testergebnissen über mehrere Schuljahre hinweg ist dann nicht mehr möglich.

Deshalb ist die sichere und redundante Aufbewahrung des Klarnamenzertifikats zwingend erforderlich.

3. Wo sollte das Klarnamenzertifikat aufbewahrt werden?

Empfohlen wird:

  • ein Ausdruck des Zertifikats (z. B. im Tresor der Schule),
  • zusätzlich eine geschützte digitale Kopie (z. B. verschlüsselter Datenträger),
  • Zugriff nur für wenige, klar benannte Personen.

1. Wie wichtig ist das Klarnamenzertifikat?

Das Klarnamenzertifikat ist extrem wichtig.

  • Es ist der einzige Weg, um bei einem verlorenen Klarnamenpasswort wieder Zugriff auf die Klarnamen zu erhalten.
  • Geht das Zertifikat verloren, sind die Klarnamen unwiderruflich verloren.
  • Eine Wiederherstellung durch das ISQ oder technisch Verantwortliche ist nicht möglich.

Deshalb muss das Klarnamenzertifikat besonders sorgfältig und sicher aufbewahrt werden.

2. Wie sicher ist das Klarnamenzertifikat?

Die Klarnamenfunktion basiert auf einem Zero-Knowledge-Verfahren (Null-Wissen-Prinzip).

  • Die Namen werden bereits im Browser verschlüsselt, bevor sie an den Server gesendet werden.
  • Ohne das Klarnamenzertifikat Ihrer Schule können die Daten technisch nicht gelesen werden.
  • Auch Mitarbeitende des ISQ haben keinen Zugriff auf die Klarnamen.

1. Was passiert, wenn das Klarnamenpasswort vergessen wird?

Kein Problem – sofern das Klarnamenzertifikat vorhanden ist. Mit dem Klarnamenzertifikat kann im ISQ-Portal ein neues Klarnamenpasswort vergeben werden.

2. Können Klarnamen geändert oder korrigiert werden?

Ja. Klarnamen können im ISQ-Portal durch berechtigte Personen angepasst werden, solange die Klarnamenfunktion aktiv ist. Eine eindeutige und konsistente Benennung innerhalb der Schule ist dabei wichtig.

1. Müssen alle Lehrkräfte Zugriff auf Klarnamen haben?

Nein. Der Zugriff sollte auf das notwendige Maß beschränkt werden.

  • Zugriff nur für Lehrkräfte, die direkt mit der Durchführung von VERA 8 oder der Re-Testung befasst sind.
  • Weitergabe des Klarnamenpassworts bewusst und kontrolliert.

2. Welche organisatorischen Maßnahmen sind sinnvoll?

Bewährt haben sich u. a.:

  • eine klare Regelung, wer Zugriff auf Passwörter und Zertifikat hat,
  • eine schriftliche Dokumentation der Aufbewahrung des Zertifikats,
  • regelmäßige Überprüfung, ob Zugriffsrechte noch erforderlich sind,
  • Sensibilisierung der beteiligten Lehrkräfte für den sorgfältigen Umgang mit Zugangsdaten.